Dienstag, 07. Februar 2012

 

CDU/FDP Fraktion der Hansestadt Stralsund

Bürgerschaft - Grundlagen Ihrer Arbeit

Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Länder, Kreise und Gemeinden Vertretungen haben, die aus allgemeiner, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervorgegangen sind.

Die Bürgerschaft vertritt die Interessen der ca. 57.000 Einwohner der Stadt Stralsund.

Alle fünf Jahre wird sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stralsund gewählt.

Wahlberechtigt ist dabei, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutsche/r oder Bürger/in der Europäischen Union ist und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Stralsund wohnt.
Kandidat für die Bürgerschaft kann jeder sein, der diese Voraussetzungen erfüllt, aber bereits das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund setzt sich seit dem 07. Juni 2009 aus 43 Mitgliedern zusammen. 15 Sitze entfallen auf die Mitglieder der CDU / FDP Fraktion, 8 auf die der Fraktion DIE LINKE, 6 auf die Fraktion Bürger für Stralsund, 5 auf die der SPD-Fraktion, 4 auf die Fraktion Forum Kommunalpolitik, 2 Sitze auf die Wählergruppe Adomeit, 1 Sitz auf die NPD und je 1 Sitz entfällt auf zwei Einzelvertreter.
Damit ist die CDU / FDP Fraktion stärkste Fraktion, besitzt aber nicht die nötige Mehrheit für Entscheidungen in der Bürgerschaft.

Als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist die Bürgerschaft oberstes Organ der Stadt Stralsund.

Die Bürgerschaft entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten. So z.B. die Verabschiedung des Hauhaltes oder der Erlass von Satzungen (Abfallgebühren, Kanalbaubeiträge....).

Die Bürgerschaft tritt in der Regel im Jahr neun mal zu Sitzungen im Löwenschen Saal des Rathauses zusammen.

Die Sitzungen sind bis auf wenige vertrauliche Angelegenheiten wie z.B.Grundstücksfragen grundsätzlich öffentlich. d.h., jeder Bürger/in dieser Stadt kann das kommunalpolitische Geschehen mitverfolgen.

Herr Rolf-Peter Zimmer (CDU) leitet als Präsident der Bürgerschaft die Sitzungen.

Die Sitzungen der Bürgerschaft werden durch die Arbeit des Hauptausschusses und der Fachausschüsse entlastet und vorbereitet.

Die durch die Verwaltung erarbeiteten Vorlagen werden zunächst in den Fachausschüssen beraten. Die Beratung wird mit einer Beschlußempfehlung an die Bürgerschaft beendet. Erst danach wird die Vorlage zur Entscheidung der Bürgerschaft vorgelegt.

Um externen Sachverstand in die Beratungen einzubinden, gehören den meisten Ausschüssen sachkundige Einwohner an. Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen durch die Bürgerschaft gewählt.